[1466] Die Weisung, subst. plur. die -en, von dem Verbo weisen, nur daß es für sich allein und außer der Zusammensetzung nur noch in einigen Fällen in den Kanzelleyen gebraucht wird. 1. Als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere Befehl. Jemanden eine Weisung geben, ihm etwas auflegen. 2. Ein Verweis. 3. An einigen Orten wird auch der Ausspruch eines Bergamtes eine Weisung genannt.