[1467]Der Weißbäcker, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bäcker, welcher weißes oder Weitzenbrot backen darf, der Losbäcker; zum Unterschiede von dem Schwarz- oder Fastbäcker.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1467-1468.