[1547]Der Wildmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Beamter, welcher die Aufsicht über das Wild in einem gewissen Bezirke hat, und auch Forstmeister genannt wird, wenn er dabey zugleich die Aufsicht über den Wald und dessen Nutzung hat.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1547.