Wipfeln

[1569] Wipfeln, verb. regul. act. des Wipfels berauben. Einen Baum wipfeln, ihm den Wipfel abhauen. Daher das Wipfeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1569.
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