[1594]Wohlanständig, adj. et adv. den guten Sitten und den äußern Verhältnissen einer Person in einem vorzüglichen Grade gemäß. Sich ernsthaft und wohlanständig betragen. Ein wohlanständiges Betragen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1594.