Wohlhabend

[1597] Wohlhabend, -er, -ste, adj. et adv. mit hinlänglichem Vermögen, nicht allein zu den Bedürfnissen, sondern auch zur Bequemlichkeit versehen, bemittelt; da es denn weniger sagt, als reich. Ein wohlhabender Mann. Die wohlhabendsten Leute in der Stadt. Wohlhabend seyn. Das Wort ist sehr elliptisch, und vermuthlich aus der R.A. sich wohl haben, d.i. sich wohl stehen, zusammen gezogen. Um dieser elliptischen Bedeutung[1597] Willen leidet es auch die Comparation. Das Substantiv, die Wohlhabenheit, kommt seltener vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1597-1598.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: