Wohlmeinen

[1598] Wohlmeinen, verb. regul. act. es wohl, d.i. gut, zu des andern Besten meinen; ein ungebräuchliches Wort, von welchem nur noch die Participia wohlmeinend und wohlgemeint vorkommen. Ein wohlmeinender Rath, besser, ein wohlgemeinter. Wenn ich dir wohlmeinend rathen soll. Das Adverbium wohlmeinentlich, auf eine wohlgemeinte Art, kommt nur noch im Oberdeutschen und in den gemeinen Sprecharten vor, weil es sehr unanalogisch gebildet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1598.
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