[1627] Würdigen, verb. regul. act. 1. Für würdig halten, mit dem Accusativ der Person und dem Genitiv der Sache. Er würdigte mich kaum seines Anblickes. Würdigen Sie mich iherer Gegenwart, ihers Besuches. Ingleichen mit dem Accusative und Infinitive, welche Form aber nicht überall wohl lautet, sondern eine geschickte Behandlung erfordert. Unglücksfälle sind Lehren vom Himmel, der uns würdiget, die Funken der Tugend, welche in uns schlafen, zu erwecken. 2. In weiterer Bedeutung, den Werth eines Dinges bestimmen, es schätzen. Das Gut ist auf 20.000 Thlr. gewürdiget worden. In einigen Gegenden ist dafür würdern üblich. S. dasselbe. So auch die Würdigung.
Anm. Das Wort scheinet in den mittlern Zeiten von würdig gebildet zu seyn. In den ältern Zeiten kommt dafür in der ersten Bedeutung giwerdan, und in der zweyten werdan vor, welche unmittelbar von Werth abstammen.