[1661]Das Zaunrêcht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, einen Platz zu umzäunen; ohne Plural. 2. Das Recht, oder die Gerechtsache, welche ein Zaun hat, z.B. daß er von andern nicht beschädigt werden darf, u.s.f.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1661.