Zeigen

[1672] Zeigen, verb. regul. act. 1. Dem Auge sichtbar machen, sowohl durch Deuten auf einen Gegenstand, um ihn dadurch von andern zu unterscheiden. Einem etwas mit dem Finger zeigen. Auch als ein Neutrum, mit dem Finger auf etwas zeigen. Eine Uhr, welche die Stunden zeiget. Als auch überhaupt ein Ding von andern seiner Art bemerkbar machen. Einem den rechten Weg zeigen, ihm eine Stelle in einem Buche zeigen, ihm zeigen, wie er es machen soll. Ingleichen sehen lassen. Jemanden ein Buch, ein Gemählde u.s.f. zeigen. Zeige mir deinen Garten. 2. Als Wirkung einer Ursache sichtbar machen. Zeige mir[1672] deinen Glauben durch deine Werke. Er zeigte, daß er Herz hatte. Sich als Mensch zeigen. Zeige dich als einen Mann, oder, als Mann. Es wird sich am Ende schon zeigen, durch die Wirkung, durch den Ausgang äußern. So auch das Zeigen, und, doch nur in den Zusammensetzungen, die Zeigung.

Anm. 1. Zeigen und weisen sind völlig gleichbedeutend, nur daß zeigen edler ist, weisen aber auch in einigen figürlichen Bedeutungen gebraucht wird, in welchen zeigen nicht üblich ist.

Anm. 2. Dieses alte Verbum lautet von den frühesten Zeiten an, zeigen, im Nieders. tögen, im Isländ. tia, im Schwed. nur te. Es ist mit Zeichen, dem folgenden zeihen, und vielleicht auch mit zeugen genau verwandt; wenigstens bedeutet das Schwed. te nicht allein zeigen, sondern auch verkündigen, ingleichen bekennen, beichten, und bey dem Ulphilas ist gareihan gleichfalls verkündigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1672-1673.
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