[1684] Der Zêntfall, des -es, plur. die -fälle, ein Verbrechen, dessen Untersuchung und Bestrafung dem Zentherren zustehet, in das Zentgericht gehöret; an andern Oberdeutschen Orten der Fraisfall, Malefiz-Fall, obgleich in manchen Gegenden hier noch ein Unterschied gemacht wird, S. Zent.