Zentfall, der

[1684] Der Zêntfall, des -es, plur. die -fälle, ein Verbrechen, dessen Untersuchung und Bestrafung dem Zentherren zustehet, in das Zentgericht gehöret; an andern Oberdeutschen Orten der Fraisfall, Malefiz-Fall, obgleich in manchen Gegenden hier noch ein Unterschied gemacht wird, S. Zent.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1684.
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