Zeugenverhör, das

[1699] Das Zeugenverhör, des -es, plur. die -e, in den Rechten, das Verhör eines oder mehrerer Zeugen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1699.
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