[1699] Der Zeuger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Zeugerinn, eine Person, welche etwas zeuget, oder gezeuget hat; ein sehr ungewöhnliches und daher hart auffallendes Wort, indem die Analogie der Sprache nicht verstattet, von allen Activis dergleichen Personenwörter zu bilden.