[1723]Das Zinshaus, des -es, plur. die -häuser. 1. Ein Haus, welches Grundzins zu geben verpflichtet ist. 2. Ein Haus, welches vermiethet, oder zur Miethe bewohnet wird; wofür doch im Hochdeutschen Miethhaus üblicher ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1723.