[1741]Zubüßen, verb. regul. act. 1. Zubuße geben. Alle Vierteljahre zehen Thaler zubüßen. 2. In weiterer Bedeutung, wie zubrocken. Sein Vermögen bey etwas zubüßen, aufwenden, zusetzen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.