[1743] Der Zuchtmeister, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die -inn. 1. * Eine Person, welche die guten Sitten und das pflichtmäßige Verhalten anderer bildet; eine jetzt veraltete Bedeutung, in welcher dieses Wort ehedem sehr gangbar war, so wohl für einen Hauslehrer, Hofmeister, und Lehrer überhaupt, als auch für einen Censor, oder Sittenrichter. 2. In härterm Verstande, der Vorgesetzte in einem Zuchthause, welcher die Züchtlinge zu einem pflichtmäßigen Verhalten nöthiget.