[1753] Zugehörig, adj. et adv. einem zugehörend, in dessen Dienst und Eigenthum stehend; da es denn in engerer Bedeutung gebraucht wird, als gehörig und angehörig. Gleichfalls mit der dritten Endung. Der mir zugehörige Garten. Das Haus ist ihm zugehörig, gehöret ihm zu.