[1754] Zugestehen, verb. regul. act. (S. Stehen,) 1. Die Wahrheit einer Sache einräumen, wie zugeben. Ich gestehe ihm allerdings Vorzüge zu, gebe es zu, daß er sie besitzet. 2. Bewilligen, erlauben; nur selten, und fast wie zugeben. Er wollte seinem Sohn die Heirath nicht zugestehen.