[1756] Zuhalten, verb. irregul. (S. Halten.) Es ist: 1. Activum. (1) Verschließen, zumachen, von Theilen des Leibes. Die Hand, den Mund, die Augen zuhalten. (2) Vermittelst der Hand bedecken, oder verschließen. Einem den Mund, die Augen, sich die Nase, die Ohren zuhalten. Ein Gefäß zuhalten. Die Thür zuhalten. (3) Verschlossen halten. Sein Haus den ganzen Tag zuhalten, verschlossen haben.
2. Neutrum, mit haben. (1) Mit jemanden zuhalten, einen vertrauten, besonders unerlaubten Umgang mit ihm haben; im gemeinen Leben. (2) Sein Versprechen halten. Ein Schuldner hält zu, wenn er zu rechter Zeit bezahlt, eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, für einhalten.
So auch das Zuhalten.