Zusehen

[1773] Zusehen, verb. irregul. neutr. (S. Sehen,) welches das Hülfswort haben erfordert, gegenwärtig seyn und sehen, ein Zuschauer seyn. 1. Eigentlich, sowohl absolute. Der Sohn tanzt, und der Vater siehet zu. Als auch mit der dritten Endung der Person, oder Sache. Dem Taschenspieler, dem Schauspiele zusehen. O, warum kann nicht die ganze Welt ihrer Großmuth zusehen! Gell.


Da sehn wir mit gesetztem Triebe,

Noch öfters unsrer ersten Liebe

Im Bilde junger Hirten zu,

Rost.


2. Figürlich. (1) Ungeahndet lassen. Man kann dem Unwesen nicht länger zusehen. (2) Sorge tragen. Siehe zu, daß nichts verlohren gehe. Da siehe du zu, das ist deine Sorge. (3) Sich hüthen. Siehe zu, daß du nicht fallest. Schon im Ottfried zuasehan.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1773.
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