Zusiegeln

[1774] Zusiegeln, verb. regul. act. vermittelst des aufgedruckten Siegels verschließen. Einen Brief zusiegeln. Daher das Zusiegeln und die Zusiegelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1774.
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