[1776]Zutheilen, verb. regul. act. zu jemandes Theil bestimmen, ihm als seinen Theil geben. Einem etwas zutheilen. Wem soll ich den Preis zutheilen, ihr schönen Sänger? Gesn.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1776.