[1788] Zweyhändig, adj. et adv. 1. Zwey Hände habend; ein ungewöhnliches Wort. 2. In engerer Bedeutung heißt derjenige zweyhändig, welcher die linke Hand eben so fertig gebrauchen kann, als die rechte; zum Unterschiede von demjenigen, welcher entweder bloß links, oder bloß rechts ist.