[1789] Zweystämmig, adj. et adv. 1. Zwey Stämme habend, aus zwey Stämmen bestehend. 2. Bey den Holzarbeitern sind zweystämmige Balken, Pfähle, u.s.f. deren zwey aus der Dicke eines Stammes geschnitten worden; zum Unterschiede von dem ein- drey- und vierstämmigen.