Zweystimmig

[1789] Zweystimmig, adj. et adv. 1. Aus zwey Stimmen bestehend, in der Musik. Ein zweystimmiger Gesang, zum Unterschiede von einem einstimmigen. 2. Gleichsam zwey Stimmen ausmachend, völlig zweyerley Meinung hegend und äußernd. Zweystimmig in einer Sache seyn. Eine zweystimmige Wahl, wo einer der Wählenden seine Stimme einem andern gegeben. Daher die Zweystimmigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1789.
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