Constantin

[286] Constantin, der erste unter den Römischen Kaisern, der sich zur christlichen Religion bekannte, und sie dadurch zur allgemeinen Staatsreligion erhob. Dieser Schritt, an welchem wahrscheinlich nicht bloß Politik und verzweifelte Lage des Augenblicks, sondern auch Erziehung und lange Bekanntschaft mit dem Christenthume viel Antheil hatte, verschafte ihm bei den christlichen Schriftstellern bald den Namen des Großen Constantin; und man muß gestehen, daß er ihn mit wenigstens eben so viel Recht verdiente, als mancher [286] andere Monarch, dem dieser Beiname gegeben worden ist. Seine Regierung ward wenigstens für die Römer beinahe so wohlthätig, wie die Regierung des August; und wenn die Wirkungen davon nicht bleibend waren, so lag die Schuld nicht an dem Kaiser, sondern an den unheilbaren Schäden, woran der Römische Staat seit der Regierung so manches unwürdigen Herrschers gekränkelt hatte. Constantin, entwarf für das zerrüttete Reich, dessen Alleinherrschaft er sich im Jahr 323 nach Christi Geburt erwarb, eine ganz neue Regierungsverfassung, die für die damalige Lage des Staats von ausgebreitetem Nutzen war, die innere Ruhe sicherte, den Einfall auswärtiger Feinde erschwerte, die Staatskräfte mehr auf einen Punkt vereinigte, und die Uebersicht des Ganzen ungemein erleichterte. Einzelne Gesetze, die der Menschlichkeit des Kaisers Ehre machen, sollten der ganz gesunkenen Moralität wieder aufhelfen, konnten aber bei dem allgemeinen Sittenverderbniß die gehoffte Wirkung nicht hervorbringen. Die Erbauung der Stadt Constantinopel, welche in den Jahren 325 – 334 vollendet wurde, hat dem Constantin ein bleibendes Denkmal bei der Nachwelt erworben, ob er gleich selbst nur kurze Zeit das Vergnügen genoß, den Bau beendigt zu sehen; denn er starb bald darauf im Jahr 337.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 286-287.
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