[357]Die Domaine, ein Gut, welches zu dem Unterhalte des Landesfürsten und dessen Familie, und andern landesfürstlichen Ausgaben gewidmet ist; ein Kammergut, Tafelgut – Krongut, wenn der Landesfürst eine Krone trägt.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 357.