Das Rescript

[188] Das Rescript, nennt man den Befehl des Landesherrn in Briefform an einen Richter abgefaßt, welcher auf einzelne Bittschriften, oder auf Anfragen, oder auf Berichte der Richter und Unterbeamten in einzelnen Angelegenheiten oder Parteisachen erlassen wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 188.
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