[73] Avthentica heißt übrigens in der Römischen Jurisprudenz ein Auszug einer Novelle (s. den Art. Corpus juris, Th. I. S 300), wodurch ein Gesetz des Codex entweder abgeändert, oder ganz aufgehoben ist. Es waren diese Excerpte meistens von Privatjuristen gemacht worden, welche sie zu ihrem eignen Gebrauch sogleich unter das Gesetz selbst geschrieben hatten, welches eben eine Abänderung dadurch erlitt; und so wurden sie in der Folge denn auch bei [73] den Ausgaben des Codex selbst mit beigefügt. – Es giebt zweierlei Avthent. theils aus den Constitutionen der deutschen Kaiser Friedrichs I. und II., theils aus den eigentlichen Novellen des Kaisers Justinian. Und diese letztern sind eigentlich die gültigen.