[235] Congregationen heißen am römischen Hofe die aus Cardinälen und andern päpstlichen Ministern bestehenden Versammlungen, welche zu Besorgung gewisser Angelegenheiten und fast über jeden Zweig geistlicher und weltlicher Staatsverwaltung Statt [235] finden: dahin gehört auch selbst die Inquisition, die Congregation de propaganda fide etc.