Der Impost

[472] Der Impost, von dem (schlecht) Lateinischen imponere, heißt jede Auflage, welche die Unterthanen von ihren Gütern und Gewerbe, wohl auch von ihrer Person, theils jährlich theils bei außerordentlichen Fällen, und bei besondern Dingen entrichten müssen – Steuer, Abgabe.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 472.
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