[235]Das Pfalgericht (Zaun-Gericht) beist [235] in manchen Orten bei den Deutschen diejenige Gerichtsbarkeit, welche blos auf den Bezirk oder den Hof eines gewissen Orts, oder auch nur auf gewisse Personen eingeschränkt ist.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 235-236.