Das Plagiat

[252] Das Plagiat (a. d. Lat.) heißt der gelehrte Diebstahl, wenn nemlich ein Schriftsteller die Arbeiten Anderer, ohne diese zu nennen, ausschreibt, und [252] dann für seine eigne ausgiebt. Ein solcher Ausschreiber, oder gelehrter Dieb, heißt Plagiarius.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 252-253.
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