Religiosen

[315] Religiosen heißen in der römischen Kirche alle Ordensleute, sie seien nun Mönche oder Nonnen, welche die drei Gelübde: des Gehocsams, der Keuschheit, der Armuth abgelegt haben.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 315.
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