Der Wortzins

[506] Der Wortzins (Wohrt-Wurth-Zins, Wortpfennig, lat. Census Arearum): so hieß ehemals an vielen Orten Deutschlands (besonders im Braunschweig-Lüneburgischen) ein gewisser jährlicher Zins, welcher von den Häusern und Gütern, oder von deren Grund und Boden an den Fiscus entrichtet wurde. Bisweilen nannte man ihn auch Rutscher-Zins (s. d. Art. i. d. Nachtr.).

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 506.
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