[3] Abdecker, Kafiller (Kaviller), Schinder, Wasen- oder Feldmeister, Personen, die das Geschäft der Wegschaffung, Verwertung oder Verscharrung gefallener Tiere betreiben, galten früher für anrüchig; jetzt konzessionspflichtiges Gewerbe. Die Vernichtung der Tierleichen erfolgt in besondern Anstalten (Abdeckereien, Kafillereien), am besten durch den Kafilldesinfektor (s.d.). Über die Verwertung der Tierleichen vgl. Haefcke (1899).