[29]Akkreszénz, Akkretion (lat.), Zunahme, Zuwachs; Akkreszenzrecht, Anwachsungsrecht (jus accrescendi), das durch den Wegfall eines oder mehrerer Erben den übrigen entstehende Recht auf die Erbteile derselben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 29.