[49][49] Alter ego (lat., »das andere Ich«), derjenige, welcher von einem andern, bes. von einem Regenten, bevollmächtigt ist, vollständig in seinem Namen zu handeln.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 49-50.