Armeeinspektionen

[98] Armeeinspektionen, höhere militär. Behörden in Deutschland (1905: 5), durch deren Besichtigungen die Gleichmäßigkeit der Ausbildung in den einzelnen Armeekorps gewährleistet werden soll. Jede A. umfaßt mehrere Armeekorps und steht unter einem Generalinspekteur (meist ein Generalfeldmarschall oder Generaloberst).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 98.
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