[146]Bancroftverträge, die durch Vermittlung G. Bancrofts zwischen den Ver. Staaten und Deutschland 1868 und 1869 abgeschlossenen Verträge über die gegenseitige Anerkennung der von Auswanderern erworbenen Nationalität.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 146.