Dampfhammer

[388] Dampfhammer, ein durch Dampf getriebener Hammer, bei welchem der Hammerklotz von dem durch den Dampf bewegten Kolben eines Dampfzylinders emporgehoben wird und entweder nur durch sein Eigengewicht (einfachwirkender D.) oder unter Mitwirkung des Dampfes (doppelwirkender D.) auf das Schmiedestück aufschlägt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 388.
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