[441]Dispensation, Dispéns (lat.), Entbindung von einer Verpflichtung oder einem Hindernis für einen einzelnen Fall; bes. im Kirchenrecht bei Ehehindernissen wichtig.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 441.