[454] Douceur (frz., spr. dußöhr, »Süßigkeit«), Trinkgeld; Douceurs, Schmeicheleien. Douceurgelder, Geldgeschenke an Truppenkörper oder einzelne Personen für besondere Leistungen, z.B. für die Eroberung eines Geschützes (in Deutschland 60 Dukaten), einer feindlichen Fahne oder Standarte im offenen Gefecht (40 Dukaten).