[525] Erbschaftsvermächtnis, Universalfideïkommiß, das einem Erben auferlegte Vermächtnis, die Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern (Fideïkommissar, Nacherben) herauszugeben, auch fideïkommissarische Substitution genannt, im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuche Nacherbfolge.