[567]Feldwebelleutnant, eine im deutschen Heere für den Mobilmachungsfall eingeführte Rangstufe zur Besetzung offener Leutnantsstellen bei den Ersatztruppen durch inaktive Unteroffiziere.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 567.