Feuerspritze

573. Feuerspritze.
573. Feuerspritze.

[575] Feuerspritze, leicht bewegliche Pump- und Druckwerke, um Wasser auf brennende Gegenstände zu werfen, zur Bekämpfung von Schadenfeuern, zerfallen in Trag- und Fahrspritzen, letztere wieder in Wagen- oder Karrenspritzen, wenn Spritzwerk und Fahrzeug fest verbunden sind, und Abprotzspritzen, wenn das Spritzwerk vor Benutzung vom Karren herunterzunehmen (abzuprotzen) ist. Sie werden in Bewegung gesetzt: durch Menschenhände (Handkraftspritzen [Abb. 573: P Pumpenzylinder, W Windkessel, S Steigrohr mit Gewinde zum Anschrauben des Spritzenschlauches]), durch Dampf (Dampfspritze, mit Dampfkessel und Dampfpumpe; Inbetriebsetzung in 8-10, bei Vorwärmern 3-4 Minuten), durch Gas oder flüssige Kohlensäure, die in dem zu verspritzenden Wasser erzeugt oder in dasselbe eingeführt werden (Extinkteur, Gasspritze, Kohlensäurespritze), durch Elektrizität (elektr. F.), durch einen das Pumpwerk in Bewegung setzenden Petroleummotor (Petroleummotorspritze; Inbetriebsetzung in 3/4-11/2 Minute). – Vgl. Bach (1883).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 575.
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