[580]Finanzzölle, Ein- und Ausgangszölle, die ihres finanziellen Ertrags halber nicht (wie die Schutzzölle) zur Abwehr ausländischer Konkurrenz erhoben werden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 580.