Finanzzölle

[580] Finanzzölle, Ein- und Ausgangszölle, die ihres finanziellen Ertrags halber nicht (wie die Schutzzölle) zur Abwehr ausländischer Konkurrenz erhoben werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 580.
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