[584] Fiskāl (lat.), früher in Deutschland ein öffentlicher Beamter, welcher die Gerechtsame und Interessen des Fiskus (s.d.) wahrzunehmen hatte; auch ein öffentlicher Ankläger bei den höchsten Reichsgerichten (Reichs-F.); Fiskālisch, was mit dem Staatsschatz und dessen Interesse in Verbindung steht; Fiskalzölle, s.v.w. Finanzzölle.