[584]Fiskus (lat., »Geldkorb«), bei den Römern die Privatkasse des Kaisers im Gegensatz zu der Staatskasse; jetzt die Staatskasse oder der Staat als Träger von Vermögensrechten in privatrechtlichen Beziehungen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 584.