Fixen

[585] Fixen, im Börsenverkehr Zeitgeschäfte (Fixgeschäfte) machen, die an einem bestimmten (genau fixierten) Termin (Stichtag) zu erfüllen sind; insbes. als Verkäufer von Wertpapieren, die man nicht besitzt, auftreten und auf den Rückgang der Kurse wirken, um zu dem Lieferungstermin billig liefern zu können; daher Fixer, s.v.w. Baissier (s. Baisse).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 585.
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